Mit SCREEN erfüllen Arbeitgeber die Anforderungen (§ 6 BildscharbV) und tragen wesentlich zur Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter bei. Und alle SCREEN-Träger tun etwas Gutes für sich.
Screen ist ein Lesebrillenglas mit erweitertem Nahbereich. Die Einstärkenalternative zur normalen Lesebrille. Das Glas gibt es für 2 unterschiedliche Arbeitsentfernungen und den damit verbundenen Lesezusatzansprüchen.
Die neue Bildschirmarbeitsplatzverordnung (§ 6 BildscharbV) verpflichtet Arbeitgeber, den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Verordnung bietet für Sie eine gute Chance auf neue Geschäfte und auf eine Steigerung des Umsatzes, wenn Sie Behörden und Arbeitgebern in Ihrer Nähe ein entsprechendes Angebot machen können. Dabei möchten wir Sie unterstützen!
Mit SCREEN erfüllen Arbeitgeber die Anforderungen (§ 6 BildscharbV) und tragen wesentlich zur Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter bei. Und alle SCREEN-Träger tun etwas Gutes für sich.
SCREEN schafft ein breites, ununterbrochenes Gesichtsfeld von der Nähe bis ca. 3 Meter Entfernung und erweitert die Sehkapazität ohne Anstrengung, ständige Kopfbewegungen oder lästiges Auf- und Absetzen der Brille.
SCREEN hilft Folgeschäden z.B. durch falsche Sitzhaltung aufgrund schlechten Sehens vorzubeugen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung und zur Produktivität am Bildschirmarbeitsplatz.
SCREEN ist eine eingetragene Marke der Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG.